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Meldepflicht MA60
Nach
dem Kauf eines Leopardgeckos sind
Sie laut (§ 8 der 2.
Tierhaltungsverordnung) verpflichtet
den erworbenen Leopardgecko
anzumelden.
In
Wien ist das Veterinäramt (MA 60)
dafür zuständig.
Bei
offenen Fragen zur Anmeldung hilft
auch die Tierschutz-Helpline
erreichbar unter der Tel.: 4000-8060
oder
ein Besuch der Webseite
www.tierschutzinwien.at
In den
Bundesländern ist die Haltung von
Leopardgeckos innerhalb von 14 Tagen
nach dem Erwerb bei der zuständigen
Bezirkshauptmannschaft / Magistrat
anzumelden
Hilfestellung
In der
Praxis hat sich leider
herausgestellt das es fast unmöglich
ist im Internet den Vordruck
Anzeige der Wildtierhaltung
zu
finden.
Daher
bieten wir hier den Original
Vordruck zum Download an, diesen
bitte vollständig ausgefüllt an die
MA60 per E-Mail an
post@ma60.wien.gv.at
schicken.
oder
per Post an:
Veterinäramt der
Stadt Wien MA 60 /
1030,
Viehmarktgasse 5-7
Bitte
immer darauf Hinweisen das man gerne
eine Bestätigung der Anmeldung
erhalten würde.
Download Word Dokument MA60 |