Blazing Inferno Leopardgecko
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Meldepflicht MA60

Nach dem Kauf eines Leopardgeckos sind Sie laut (§ 8 der 2. Tierhaltungsverordnung) verpflichtet den erworbenen Leopardgecko anzumelden.

In Wien ist das Veterinäramt (MA 60) dafür zuständig.

Bei offenen Fragen zur Anmeldung hilft auch die Tierschutz-Helpline erreichbar unter der Tel.: 4000-8060

oder ein Besuch der Webseite www.tierschutzinwien.at

In den Bundesländern ist die Haltung von Leopardgeckos innerhalb von 14 Tagen nach dem Erwerb bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft / Magistrat anzumelden

 

Hilfestellung

In der Praxis hat sich leider herausgestellt das es fast unmöglich ist im Internet den Vordruck

Anzeige der Wildtierhaltung zu finden.

Daher bieten wir hier den Original Vordruck zum Download an, diesen bitte vollständig ausgefüllt an die MA60 per E-Mail an post@ma60.wien.gv.at schicken.

oder per Post an:

Veterinäramt der Stadt Wien MA 60 / 1030, Viehmarktgasse 5-7

Bitte immer darauf Hinweisen das man gerne eine Bestätigung der Anmeldung erhalten würde.

 

Download Word Dokument MA60

 

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